Allgemeine Buchungs- und Aufenthaltsbedingungen
Camping Waldsee GmbH & Co. KG
Badstraße 37 · 91154 Roth-Wallesau
Telefon 09171/5570 · E-Mail info@camping-waldsee.de
Fassung vom 14.10.2026
1. Geltungsbereich und Vertragspartner
Diese Bedingungen gelten für die touristische Anmietung von Campingstellplätzen und Mieteinrichtungen auf dem Camping Waldsee. Vertragspartner des Gastes ist die Camping Waldsee GmbH & Co. KG, Badstraße 37, 91154 Roth-Wallesau, vertreten durch ihre persönlich haftende Gesellschafterin Camping Waldsee Verwaltungs GmbH. Die Camping Waldsee GmbH & Co. KG ist beim Amtsgericht Nürnberg unter HRA 16452, die persönlich haftende Gesellschafterin unter HRB 29217 eingetragen. Geschäftsführerin der persönlich haftenden Gesellschafterin ist Monika Müller.
Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang. Für Jahres- und Saisonstellplätze gelten gesonderte Verträge. Diese Bedingungen sehen keine Buchung einer Pauschalreise vor.
2. Anfrage, Angebot und Vertragsschluss
Eine Anfrage per E-Mail, Telefon, über unsere Website oder über ein Anfrageportal ist unverbindlich. Sie begründet noch keine zahlungspflichtige Buchung. Nach Prüfung senden wir dem Gast ein Buchungsangebot mit Leistungsbeschreibung, Aufenthaltszeitraum, Preisaufstellung, Angebotsfrist und diesen Bedingungen einschließlich der Platzordnung.
Das Angebot kann innerhalb der angegebenen Frist in Textform, etwa durch E-Mail, oder durch Rücksendung des unterzeichneten Angebots angenommen werden. Eine Unterschrift ist nicht erforderlich. Der Vertrag kommt zustande, wenn die Annahme innerhalb der Angebotsfrist bei uns eingeht. Ändert der Gast das Angebot, kommt der Vertrag erst mit unserer Zustimmung zur Änderung zustande.
Wir bestätigen dem Gast den Vertrag und seine wesentlichen Inhalte in Textform. Die spätere Zahlung der Anzahlung erfüllt eine Zahlungspflicht aus dem bereits geschlossenen Vertrag; sie ist keine zusätzliche Voraussetzung für dessen Entstehung. Ohne rechtzeitige Annahme erlischt das Angebot. Schweigen auf ein Angebot ist keine Annahme.
3. Gebuchte Leistung und Stellplatzzuweisung
Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem angenommenen Angebot einschließlich seiner ausdrücklich zugeordneten Begleit-E-Mail und Anlagen. Dort werden die gebuchte Stellplatzkategorie oder Mieteinrichtung, die Zahl und gegebenenfalls das Alter der Personen, Fahrzeuge, mitgebrachte Tiere, enthaltene Leistungen und zusätzlich gewählte Leistungen angegeben. Angaben dürfen auch in den Preispositionen erscheinen, soweit sie vollständig und eindeutig sind.
Bei Buchung einer Stellplatzkategorie erfolgt die Zuweisung eines dieser Kategorie und den vereinbarten Eigenschaften entsprechenden Stellplatzes durch die Platzleitung. Eine im Angebot angezeigte Stellplatznummer bezeichnet dabei nur die vorgesehene organisatorische Zuordnung; sie ist keine verbindliche Zusage dieser Nummer, sofern nicht ausdrücklich und gesondert etwas anderes vereinbart ist. Ein entsprechender Hinweis wird im Angebot gegeben. Eine ausdrücklich verbindlich zugesagte Nummer darf nur mit Zustimmung des Gastes geändert werden. Individuelle Vereinbarungen sowie gesetzliche Rechte bei Nichtverfügbarkeit oder Mängeln bleiben unberührt.
Besondere Eigenschaften einer Mieteinrichtung, insbesondere fehlendes fließendes Wasser oder eine fehlende eigene Toilette, Zugang über eine Außentreppe sowie betriebsbedingte Geräusche, werden vor Annahme im Angebot, in dessen Begleit-E-Mail oder einer eindeutig zugeordneten Leistungsbeschreibung erläutert. Die gebuchte Mieteinrichtung und ihre Merkmale müssen erkennbar sein; eine allgemeine Beschreibung anderer Unterkünfte ersetzt diese Information nicht.
4. Preise, Zusatzleistungen und Kartentarife
Alle gegenüber Gästen genannten Preise sind Bruttopreise einschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer. Der feste Buchungsgesamtpreis umfasst sämtliche für die angefragte Leistung zwingenden und im Voraus berechenbaren Preisbestandteile. Bei einer Aufschlüsselung wird der Gesamtpreis hervorgehoben.
Im regulären Standardstellplatzpreis für zwei Personen sind die betrieblichen Kosten der Abfall- und Abwasserentsorgung enthalten. Soweit bei einem ausdrücklich bezeichneten Kartentarif eine gesonderte betriebliche Entsorgungskostenpauschale vereinbart wird, erscheint sie mit Betrag und Berechnungsgrundlage im Angebot und ist im hervorgehobenen festen Buchungsgesamtpreis enthalten. Sie ist ein privater Preisbestandteil der Camping Waldsee GmbH & Co. KG und keine kommunale oder sonstige öffentlich-rechtliche Abgabe. Sie wird nicht als gesonderte öffentlich-rechtliche Abgabe an die öffentliche Hand weitergeleitet.
Zusätzliche Personen, Kinder und Hunde sowie vom Gast gewählte Zusatzleistungen werden nach den im Angebot angegebenen Bruttopreisen berechnet. Ohne vorherige Vereinbarung werden keine weiteren pauschalen Pflichtentgelte erhoben. Nur nach Verbrauch oder tatsächlicher Wahl abrechenbare Leistungen werden mit ihrer Berechnungsgrundlage und ihrem Einzelpreis vor Vertragsschluss gesondert angegeben.
Bei Mieteinrichtungen ist der Stromverbrauch im vereinbarten Preis enthalten. Bei normalen Stellplatzbuchungen wird Strom, soweit er nicht ausdrücklich im Tarif enthalten ist, nach dem gemessenen Verbrauch zum vor Annahme mitgeteilten Bruttopreis abgerechnet. Ein gesondertes Anschlussentgelt wird nur erhoben, wenn es mit Betrag und Abrechnungseinheit im Angebot ausgewiesen und nicht bereits im Tarif enthalten ist.
Bei ACSI-Stellplatzbuchungen sind nach dem derzeit verwendeten Tarif 4 kWh pro gebuchter Nacht enthalten; nur der über die für den Aufenthalt eingeschlossene Gesamtmenge hinausgehende Verbrauch darf nach den vor Annahme mitgeteilten und mit dem Kartentarif vereinbaren Bedingungen berechnet werden. Eine bereits im Kartentarif enthaltene Anschlussleistung wird nicht zusätzlich berechnet. Andere ausdrücklich vereinbarte
Einschlussmengen haben Vorrang. Waschmaschinen, Leihartikel und vergleichbare Zusatzangebote können nach den vor ihrer Nutzung angegebenen Preisen gewählt werden.
Die Voraussetzungen und Inhalte von ACSI-, ADAC-, ANWB-, CKE- oder DCC-Tarifen werden im jeweiligen Angebot angegeben. Ermäßigungen und enthaltene Leistungen richten sich nach dem für den Aufenthaltszeitraum zugesagten Kartentarif. Benötigte Kartennachweise werden vor Vertragsschluss mitgeteilt. Mehrere Rabatte werden nur dann miteinander verbunden, wenn dies im Angebot vorgesehen ist. Ein privat ausgewiesener Kostenanteil führt nicht zu einer Einschränkung zugesagter Rabatte oder zur doppelten Abrechnung enthaltener Leistungen.
5. Anzahlung, Restzahlung und Sicherheiten
Bei Vertragsschluss mindestens sieben Kalendertage vor dem vereinbarten Anreisetag beträgt die Anzahlung 50 % des festen Buchungsgesamtpreises. Sie ist binnen sieben Kalendertagen nach Vertragsschluss, spätestens jedoch am Tag vor der vereinbarten Anreise, zu leisten. Anzahlungsbetrag, Bankverbindung und die vorstehende Zahlungsfrist werden im Buchungsangebot angegeben. In der Vertragsbestätigung nennen wir den hiernach berechneten konkreten Fälligkeitstag. Bei Vertragsschluss weniger als sieben Kalendertage vor Anreise wird keine Anzahlung verlangt. Abweichende günstigere Zahlungsvereinbarungen sind möglich.
Die Anzahlung wird vollständig auf die Schlussrechnung angerechnet. Der restliche Buchungspreis und vereinbarte, tatsächlich in Anspruch genommene Verbrauchs- und Zusatzleistungen sind spätestens bei Abreise fällig. Gesetzliche Leistungsverweigerungs- und Zurückbehaltungsrechte bleiben unberührt.
Für den Schrankenchip wird bei Ausgabe eine rückzahlbare Sicherheit von 20 € verlangt. Sie ist nicht Teil des Übernachtungspreises und wird nach Rückgabe des Chips zurückerstattet, soweit keine berechtigte und nachgewiesene Gegenforderung besteht. Eine gesonderte Sicherheit für eine Mieteinrichtung ist nur geschuldet, wenn sie mit Betrag und Bedingungen vor Vertragsschluss vereinbart wurde.
Geht eine fällige Anzahlung nicht ein, erinnern wir an die Zahlung und setzen eine angemessene Nachfrist. Der Vertrag endet dadurch nicht automatisch. Ein Rücktritt durch uns erfolgt durch ausdrückliche Erklärung und nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen. Aus dem bloßen Schweigen des Gastes wird keine Stornierung abgeleitet.
6. Vertragslösung auf Wunsch des Gastes – Stornierung
Der Gast kann den gesamten Aufenthalt vor dessen Beginn durch eine Erklärung gegenüber uns stornieren. Eine E-Mail an info@camping-waldsee.de genügt. Andere gesetzlich wirksame Erklärungen bleiben möglich. Eine Unterschrift oder die Angabe von Bankdaten ist keine Voraussetzung der Wirksamkeit. Maßgeblich ist der Zugang der Erklärung bei uns; der Poststempel ersetzt den Zugang nicht.
Die nachfolgenden Regeln gelten ausschließlich für eine Vertragslösung auf Wunsch des Gastes ohne ein gesetzliches Recht zur kostenfreien Lösung. Sie gelten nicht für eine von uns veranlasste Vertragsaufhebung. Gesetzliche Rücktritts-, Kündigungs-, Minderungs- und
Schadensersatzrechte des Gastes, insbesondere bei Mängeln oder Pflichtverletzungen, bleiben unberührt.
Für durch eine Ersatzbelegung abgedeckte Nächte verlangen wir vom ursprünglichen Gast keinen Vergütungsausfall. Für die übrigen nicht genutzten Leistungen rechnen wir ersparte Aufwendungen zugunsten des Gastes mit mindestens 10 % des auf diese Leistungen entfallenden festen Preises an. Bekannte höhere Ersparnisse, weitere anrechenbare Vorteile aus einer anderweitigen Verwendung und ein erkennbar geringerer Ausfall werden zusätzlich berücksichtigt. Bereits aus der Berechnung herausgenommene ersatzbelegte Nächte werden nicht nochmals als Abzug angesetzt. Nicht entstandene Verbrauchskosten werden nicht berechnet.
Der Gast kann ausdrücklich nachweisen, dass überhaupt kein oder ein geringerer Vergütungsausfall entstanden ist, insbesondere wegen höherer ersparter Aufwendungen oder einer anderweitigen Verwendung der Leistung. In diesem Fall ist nur der geringere Betrag, bei fehlendem Ausfall nichts zu zahlen. Der Campingplatz darf weder die nachfolgende Obergrenze überschreiten noch zusätzlich eine Bearbeitungsgebühr verlangen.
Stellplätze
| Zugang der Stornierung vor dem Anreisetag | Höchstens zu zahlender Betrag |
|---|---|
| 30 oder mehr Kalendertage | 5 Euro |
| 15 bis 29 Kalendertage | 25 % des festen Buchungsgesamtpreises |
| 8 bis 14 Kalendertage | 37,5 % des festen Buchungsgesamtpreises |
| 0 bis 7 Kalendertage vor Aufenthaltsbeginn | 50 % des festen Buchungsgesamtpreises |
Mieteinrichtungen
| Zugang der Stornierung vor dem Anreisetag | Höchstens zu zahlender Betrag |
|---|---|
| 42 oder mehr Kalendertage | 15 % des festen Buchungsgesamtpreises |
| 31 bis 41 Kalendertage | 25 % des festen Buchungsgesamtpreises |
| 0 bis 30 Kalendertage vor Aufenthaltsbeginn | 50 % des festen Buchungsgesamtpreises |
Berechnet wird zunächst der nach den vorstehenden Regeln verbleibende Betrag; anschließend gilt die niedrigere einschlägige Obergrenze. Die Grenze von 5 Euro ist keine automatisch fällige Gebühr. Es wird nie mehr als der feste Buchungsgesamtpreis verlangt. Die Kalendertage werden als Differenz zwischen dem Datum des Zugangs und dem vereinbarten Anreisedatum berechnet.
Der feste Buchungsgesamtpreis ist der im angenommenen Angebot als fest vereinbarte Bruttobetrag für den gesamten Aufenthalt einschließlich zwingender und bereits gewählter fest berechenbarer Leistungen. Rückzahlbare Sicherheiten, noch nicht entstandene Verbrauchskosten und erst während des Aufenthalts bestellte Zusatzleistungen gehören nicht dazu. Die Berechnung richtet sich nicht nach der Anzahlung und gilt unabhängig von deren Höhe.
Wir stellen die Abrechnung auf Wunsch nachvollziehbar dar. Ein nach der Stornierungsabrechnung verbleibendes Guthaben erstatten wir unverzüglich, spätestens binnen
14 Tagen nach Zugang der Stornierung. Eine benötigte Bankverbindung kann gesondert angefordert werden; sie beeinflusst nicht die Wirksamkeit der Stornierung. Spätere Ersatzbelegungen oder andere anspruchsmindernde Umstände werden zugunsten des Gastes nachberechnet und gegebenenfalls erstattet.
7. Nichtanreise, verspätete Anreise und vorzeitige Abreise
Kann der Gast die gebuchte Leistung aus einem in seiner Person liegenden Grund nicht oder nur teilweise nutzen, entfällt der Vergütungsanspruch nicht allein dadurch. Für durch eine Ersatzbelegung abgedeckte Nächte wird kein Vergütungsausfall verlangt. Für die übrigen nicht genutzten Leistungen rechnen wir ersparte Aufwendungen mit mindestens 10 % des auf diese Leistungen entfallenden festen Preises an. Weitere anrechenbare Vorteile aus einer anderweitigen Verwendung sowie bekannte höhere Ersparnisse werden zusätzlich berücksichtigt; dieselbe Ersatzbelegung wird nicht doppelt abgezogen. Bei fehlendem Ausfall ist nichts zu zahlen. Der Gast kann ausdrücklich nachweisen, dass überhaupt kein oder ein geringerer Ausfall entstanden ist.
Unabhängig vom Ersparnisabzug begrenzen wir die Forderung bei vollständiger Nichtanreise ohne Stornierung zugunsten des Gastes freiwillig auf höchstens 50 % des festen Buchungsgesamtpreises, gegebenenfalls weniger nach den vorstehenden Anrechnungsregeln. Bei verspäteter Anreise oder vorzeitiger Abreise werden tatsächlich genutzte Nächte und Leistungen zum vereinbarten Preis abgerechnet. Auch bei diesen Fällen begrenzen wir die Forderung für die nicht genutzten Nächte freiwillig auf höchstens 50 % des darauf entfallenden festen Preises, gegebenenfalls weniger oder nichts. Gesetzlich begründete Minderungs- und Lösungsrechte bleiben in allen Fällen unberührt.
Eine verspätete Anreise soll uns möglichst frühzeitig mitgeteilt werden. Erscheint der Gast ohne Mitteilung nicht bis 12.00 Uhr des auf den vereinbarten Anreisetag folgenden Tages, dürfen wir den Stellplatz für die ungenutzte Zeit anderweitig vergeben. Dies beendet die ursprüngliche Buchung nicht automatisch. Für eine bestätigte spätere Anreise bleibt die bestätigte Leistung reserviert. Solange die gebuchte Leistung wegen ihrer Überlassung an einen Dritten nicht mehr gewährt werden kann, besteht hierfür kein Zahlungsanspruch gegen den ursprünglichen Gast.
Eine Anzahlung wird nur auf tatsächlich bestehende Ansprüche angerechnet. Ein darüberhinausgehender Betrag wird erstattet. Die Stornostaffel in Ziffer 6 gilt für die dort geregelte vollständige Stornierung vor Aufenthaltsbeginn; die tatsächliche Teilnutzung wird nach dieser Ziffer abgerechnet.
8. Umbuchung und Übertragung
Eine Änderung von Zeitraum, Unterkunft, Personen oder Fahrzeugen kann nach Verfügbarkeit vereinbart werden. Alle Änderungen und etwaige Preisunterschiede werden dem Gast vor seiner Zustimmung mitgeteilt. Ein allgemeiner Anspruch auf Umbuchung besteht nicht. Scheitert eine gewünschte Umbuchung, bleibt die ursprüngliche Buchung bestehen, soweit der Gast sie nicht wirksam storniert oder ein gesetzliches Lösungsrecht ausübt.
Die Überlassung der gebuchten Leistung an andere Personen bedarf unserer Zustimmung. Gesetzliche Rechte des Gastes bleiben unberührt.
9. Anreise, Abreise und Verhalten auf dem Platz
Die vereinbarten Anreisezeiten und die Abreisezeit stehen im Angebot. Soweit dort nichts anderes vereinbart ist, können Stellplätze ab 12.00 Uhr und Mieteinrichtungen ab 15.00 Uhr bezogen werden. Die Rezeption ist von 13.00 bis 14.00 Uhr nicht für Anreisen geöffnet. Die weiteren saisonalen Annahmezeiten werden im Angebot angegeben.
Am Abreisetag ist der Stellplatz bis 12.00 Uhr, eine Mieteinrichtung bis 10.00 Uhr freizugeben. Eine Verlängerung oder spätere Abreise kann nach Verfügbarkeit und vorab vereinbartem Preis abgestimmt werden. Gebuchte Einrichtungen sind in dem vertraglich vereinbarten Zustand zurückzugeben; gewöhnliche vertragsgemäße Abnutzung ist kein Schaden.
Die beigefügte Platzordnung regelt Sicherheit, Rücksichtnahme und die Nutzung der Gemeinschaftseinrichtungen. Bei erheblichen Vertragsverletzungen kommen Maßnahmen bis hin zur Kündigung nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen in Betracht. Eine geringfügige einmalige Verletzung führt nicht automatisch zum Wegfall des Aufenthaltsrechts.
10. Mängel und Beschwerden
Erkennbare Mängel oder Störungen bitten wir möglichst zeitnah an der Rezeption oder unter den oben genannten Kontaktdaten mitzuteilen, damit wir Abhilfe schaffen können. Es gelten die gesetzlichen Rechte und Pflichten einschließlich gegebenenfalls bestehender Mängelanzeigepflichten. Die Bitte um Mitteilung begründet keine zusätzliche Ausschlussfrist und beschränkt keine gesetzlichen Ansprüche.
11. Haftung
Der Campingplatz haftet nach den gesetzlichen Vorschriften uneingeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Campingplatzes, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Ebenfalls uneingeschränkt haftet er bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei zwingender gesetzlicher Haftung oder einer übernommenen Garantie.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Campingplatz für sonstige Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Gast regelmäßig vertrauen darf. In diesen Fällen ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
Im Übrigen ist die Haftung für sonstige Schäden aus einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Die vorstehenden Regeln gelten entsprechend für gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Gesetzliche Minderungs-, Rücktritts- und Kündigungsrechte werden durch diese Haftungsregelung nicht eingeschränkt.
12. Kein gesetzliches Widerrufsrecht bei terminierter Beherbergung
Für die Buchung eines Stellplatzes oder einer Mieteinrichtung zur touristischen Beherbergung für einen bestimmten Termin oder Zeitraum besteht nach § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein gesetzliches Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen. Das in Ziffer 6 vereinbarte Stornierungsrecht und die sonstigen gesetzlichen Rechte des Gastes bleiben davon unberührt.
13. Datenschutz und sonstige gesetzliche Regeln
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten werden gesondert bereitgestellt. Die Durchführung einer Buchung setzt keine allgemeine Einwilligung in Werbung, Newsletter oder andere nicht zur Vertragsdurchführung erforderliche Datenverarbeitungen voraus.
Soweit eine Regelung dieser Bedingungen nicht Vertragsbestandteil oder unwirksam ist, gelten die gesetzlichen Vorschriften. Die gesetzlichen Gerichtsstände bleiben unberührt; mit Verbrauchern wird kein ausschließlicher Gerichtsstand am Sitz des Campingplatzes vereinbart.